Beitrag der BBS + Dach GmbH über den KEMPEROL Einsatz in Scheßlitz

Die BBS + Dach GmbH überzeugte mit besonderer Kompetenz bei der Instandsetzung traditioneller Sheddächer. Die Albéa Deutschland GmbH engagierte die Spezialisten ein zweites Mal, um eine noch größere Dachflache als zuvor dauerhaft und umweltverträglich abzudichten – und um so auch eine stilvolle und zugleich effektive Konstruktion von Fabrikgebäuden künftigen Generationen im Original zu bewahren.

Die fast senkrecht stehenden Fenster der Sheddächer lassen natürliches Licht in die darunterliegenden Fertigungshallen fallen, ohne dass sich Schlagschatten bilden. Das erhöht das Wohlbefinden der hier tätigen Menschen und steigert deren Leistungsfähigkeit. Die in England entwickelte Dachform ermöglicht zudem weitgehend stützenfreie Räume, die folglich sehr flexibel genutzt werden können.

Albéa hatte sich lange nach einem geeigneten Partner umgeschaut, der an der Produktionsstätte in Scheßlitz auf dem Fränkischen Jura die Firmendächer aus den 1960er-Jahren mit dem nötigen Know-how und Feingefühl sanieren konnte. Wie sich herausstellen sollte, lag das Gute gar so nah im kaum 20 Kilometer entfernten Bamberg.

Das Unternehmen durfte im Sommer 2018 rund 2.200 Quadratmeter Dach der landschaftsprägenden Industriegebäude mit einem lösemittelfreien, zweikomponentigen Flüssigkunststoff bearbeiten – mit hervorragendem Ergebnis. Von Mai bis Mitte August 2019 galt es, fünf weitere Sheddächer zu präparieren. Zunächst wurde die Grundierung KEMPERTEC EP-Grundierung der KEMPER SYSTEM GmbH & Co. KG aufgebracht. Als Abdichtmaterial wurde KEMPEROL 2K-PUR vom gleichen Anbieter aus dem hessischen Vellmar nördlich von Kassel verwendet.

KEMPEROL 2K-PUR wird auf Basis von flexiblen Polyurethanharzen hergestellt und erfüllt Nachhaltigkeitskriterien, denn gut 80 Prozent der eingesetzten Harze werden aus nachwachsenden Rohstoffen (Rizinusöl) gewonnen. KEMPEROL 2K-PUR ist geruchsneutral und wurde speziell für sensible Bereiche entwickelt. Für ein Umfeld also, in dem eine Geruchsbelästigung durch flüchtige Lösemittel unerwünscht ist oder den Betriebsablauf stören könnte.