Für den Fall der Fälle
Bei Unfällen mit Gefahrstoffen gilt es schnell festzustellen, mit welchen Zusammensetzungen man es zutun hat. Besonders wenn Leib und Seele dabei in Gefahr sind, ist rasche Aufklärung wichtig. Doch selbst den Giftnotrufzentralen (GNZ) sind die Hände gebunden, hat sich zum Beispiel der Produktname geändert oder ist dieser vielleicht nicht eindeutig.
Um solche Gefahren zu vermeiden, wird es im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR1 ) ab dem 01.01.2021 verpflichtend sein, einen eindeutigen Rezeptur Identifikator (Unique Formula Identifier, UFI) auf die Etiketten von Gemischen, die als gesundheitlich bzw. physikalisch gekennzeichnet sind, als ein weiteres Kennzeichnungselement anzubringen. Über diesen speziellen Code ist die Giftnotrufzentrale im Notfall in der Lage, den Verunfallten schnelle Erste Hilfe zukommen zu lassen, bzw. nützliche Informationen zur späteren Behandlung auszusprechen.
Schnelle Identifikation dank UFI-Code
Das neue Kennzeichnungselement UFI ist ein 16-stelliger, alphanumerischer Code, der sich gut sichtbar auf dem Etikett befindet. Vorhandene Lagerware brauchen nicht entsorgt werden, sondern müssen einfach durch ein kleines Klebeetikett mit dem UFI-Code auf dem bestehenden Etikett ergänzt werden. Das gilt aber nicht für alle Produkte, da der UFI-Code dafür existiert, gefährliche Gemische zu identifizieren! Ungefährliche Gemische sind von der UFI-Pflicht befreit. Davon ausgenommen sind auch Gemische, welche die Kennzeichnungselemente EUH-Sätzen bzw. H4xx-Sätzen (die H-Sätze zur Umweltgefahr) tragen.
Sichere Datensammlung über ECHA
Damit die GNZ im EWR1 auch immer und aktuell auf alle Informationen im Markt platzierende Produkte haben, müssen betroffene Produkte vorab bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gemeldet werden. Die Forschungs- und Entwicklungsabteilung von KEMPER SYSTEM hat dafür alle Produkte bei ECHA gemeldet.
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1 Europäischer Wirtschaftsraum – Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.